AGB
1 Allgemeines
1.1 Nachfolgende Vereinbarungen gelten zwischen Sandra Meinzenbach: Werbelektorat + Korrektorat; betrieben von Dr. Sandra Meinzenbach, An der Verfassungslinde 7, 04103 Leipzig, im Folgenden: Auftragnehmerin; und Kunden, im Folgenden: Auftraggeber.
1.2 Die nachstehenden AGB gelten für Angebote und Leistungen aus den Bereichen Lektorat, Korrektorat, Textkonzeption, Texterstellung und Beratung. Sie finden im gesamten Geschäftsverkehr zwischen Auftragnehmerin und Auftraggebern Anwendung, sofern die Vertragsbedingungen zwischen beiden Parteien nicht im Einzelnen bestimmt werden. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor den AGB der Auftragnehmerin.
1.3 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit aller übrigen Klauseln nicht berührt. Sind die vorliegenden AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit diese AGB nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin ihre Geltung ausdrücklich und schriftlich anerkennt.
1.5 Das Geschäftsverhältnis zwischen Auftragnehmerin und Auftraggebern unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Leipzig.
2 Vertragsschluss
2.1 Die Auftragnehmerin legt dem Auftraggeber per E-Mail ein individuelles, zeitlich befristetes Angebot vor. Das Angebot bleibt bis zur Bestätigung durch den Auftraggeber kostenfrei und unverbindlich. Gleiches gilt für Ergänzungen und Änderungen. Angebote der Auftragnehmerin gelten als angenommen, wenn der Auftraggeber das Angebot per E-Mail oder per Brief bestätigt.
2.2 Von der Auftragnehmerin zu erbringende Dienstleistungen, Abgabefristen, Honorare und sonstige Bestimmungen werden im Einzelnen und per E-Mail, per Brief oder per Werkvertrag festgesetzt. In letzterem Fall sendet die Auftragnehmerin dem Auftraggeber per E-Mail einen individuellen Werkvertrag zu. Der Auftraggeber druckt diesen Werkvertrag zwei Mal aus, vervollständigt gegebenenfalls angeforderte Angaben, unterschreibt beide Vertragsausfertigungen und sendet diese per Brief an die in den Vertragsausfertigungen angegebene Adresse. Der Auftraggeber erhält per Briefpost ein gegengezeichnetes Vertragsexemplar zurück.
3 Vertragsdurchführung
3.1 Von der Auftragnehmerin zu erbringende Leistungen folgen vertraglich festgelegten Vereinbarungen.
3.2 Erstellt die Auftragnehmerin Texte und Textkonzepte, sendet sie dem Auftraggeber per E-Mail einen Entwurf zur Abstimmung zu. Bestätigt der Auftraggeber den Entwurf per E-Mail oder per Brief, gilt dieser als verbindlich. Wünscht der Auftraggeber Änderungen des Erstentwurfs, legt ihm die Auftragnehmerin eine überarbeitete Fassung vor. Diese gilt ebenfalls als verbindlich, sobald sie vom Auftraggeber per E-Mail oder per Brief bestätigt wird. Nachträgliche Vereinbarungen zu Textumfang, Form und Inhalt sind gesondert zu erfassen und berechtigen die Auftragnehmerin zu einer Verlängerung der Lieferfrist und einer dem Mehraufwand angemessenen Erhöhung des Honorars.
3.3. Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin für die Bearbeitung des Auftrags notwendige Unterlagen und Informationen unentgeltlich zur Verfügung, sofern diese nicht im Internet oder in den Verbundsystemen deutscher Bibliotheken zugänglich sind.
3.4 Die Auftragnehmerin erstellt Texte gemäß der vertraglich vereinbarten Sprachstilistik, folgt dabei jedoch ihrem persönlichen Sprach- und Stilempfinden. Ebenso hängen im Lektorat vorgeschlagene Verbesserungen von Ausdruck, Stil und Gliederung vom Sprachgefühl der Auftragnehmerin ab.
3.5 Korrektorate und Lektorate erfolgen in Word-Dateien (mittels Korrekturmodus von Microsoft Word), in Google-Docs-Dokumenten oder in PDF-Dateien (mittels Adobe Acrobat Reader DC). Sofern nicht anders vereinbart, markiert die Auftragnehmerin Korrekturen als nachvollziehbare Änderungen und sprachlich-stilistische Verbesserungen als Vorschläge. Die Schlussredaktion nimmt der Auftraggeber selbstständig vor.
3.6 Wünscht der Auftraggeber Korrektorate auf Papier, kennzeichnet die Auftragnehmerin Fehler mit den Korrekturzeichen DIN 16511. Hierzu richtet der Auftraggeber am rechten Seitenrand einen 5 Zentimeter breiten Korrekturrand ein.
3.7 Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie für die völlige Fehlerfreiheit korrigierter oder lektorierter Texte.
3.8 Als Liefertermine gelten die per E-Mail, per Brief oder per Werkvertrag festgesetzten Termine. Verzögert sich die Lieferung durch unvorhersehbare Vorfälle (Stromausfall, Unterbrechung der Telekommunikation oder Krankheit der Auftragnehmerin), steht der Auftragnehmerin eine angemessene Nachfrist zu. Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber unverzüglich über Hindernisse, die sich nachweislich auf die Lieferung vereinbarter Dienstleistungen auswirken. Wünscht der Auftraggeber über verbindlich bestätigte Textkonzepte oder über vertragliche Bestimmungen hinausreichende konzeptionelle, inhaltliche oder formale Leistungen oder kommt er seiner vertraglichen Mitwirkungspflicht nicht nach, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Liefertermine anzupassen.
3.9 Der Versand korrigierter, lektorierter oder neu erstellter Texte erfolgt per E-Mail und als Word- oder PDF-Datei. Alternativ kann der Versand per Brief (in Papierform oder auf CD-ROM) vereinbart werden. Bei Korrektoraten und Lektoraten in Google Drive bzw. Google Docs gibt die Auftragnehmerin die relevanten Dateien über beide Google-Dienste für die E-Mail-Adresse(n) des Auftraggebers frei.
3.10 Erstellt die Auftragnehmerin Texte und Textkonzepte, steht dem Auftraggeber ein Korrekturdurchgang zur Einarbeitung möglicher Änderungswünsche zu. Diese Überarbeitung schließt keine grundlegende konzeptionelle, inhaltliche oder formale Umgestaltung ein.
4.1 Die Textdienstleistungen der Auftragnehmerin unterliegen dem deutschen Urheberrecht.
4.2 Die Auftragnehmerin verwendet vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Texte, Fotos, Illustrationen, Grafiken und sonstige Unterlagen unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber über die notwendigen Nutzungsrechte verfügt.
4.3 Von der Auftragnehmerin erstellte Texte sind urheberrechtlich geschützt. Steuert der Auftraggeber eigene Texte oder Textfragmente bei, fungiert er als Miturheber. Ideen, Vorschläge und Anweisungen des Auftraggebers begründen keine Miturheberschaft.
4.4 Die Auftragnehmerin überträgt dem Auftraggeber das ausschließliche und zeitlich wie räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an vertraglich abgesteckten, neu erstellten Textformaten. Nutzungsarten, inhaltliche Nutzungsrechte und Bearbeitungs- und Änderungsrechte werden im Einzelnen bestimmt. Strebt der Auftragnehmer andere als die ursprünglich festgelegten Nutzungsarten und -rechte an, sind neue Vertrags- und Vergütungsregelungen zu treffen. Diesbezüglich können Vergütungen auch rückwirkend geltend gemacht werden.
4.5 Alle vereinbarten Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Begleichung der Rechnung an den Auftraggeber über.
4.6 Veröffentlicht der Auftraggeber von der Auftragnehmerin korrigierte, lektorierte oder neu erstellte Texte in Publikationen mit Impressumpflicht, kann die Auftragnehmerin auf Namensnennung als Korrektorin, Lektorin, Autorin oder Co-Autorin bestehen. Bei allen weiteren Publikationen macht die Auftragnehmerin ihre eventuelle Namensnennung von Umfang und Textart abhängig. Konkretes wird individuell vereinbart.
4.7 Trotz der Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte an den Auftraggeber bleibt die Auftragnehmerin als Urheberin berechtigt, gelieferte Texte selbst zu nutzen. Diesbezüglich behält sich die Auftragnehmerin vor, gelieferte Texte für Eigenwerbung zu nutzen. In diesem Fall werden aus Gründen des Datenschutzes der (Firmen-)Name und die Kontaktdaten des Auftraggebers geschwärzt.
5 Preise
5.1 Die Auftragnehmerin rechnet Dienstleistungen nach tatsächlichem Arbeitsaufwand und auf Grundlage von Seitenpreisen, Stunden- und Tagessätzen oder Wochenpauschalen ab.
5.2 Tagessätze schließen 8 Arbeitsstunden und Wochenpauschalen 40 Arbeitsstunden ein.
5.3 Seitenpreise beziehen sich auf Normseiten à 1.500 Zeichen einschließlich Leerzeichen, Fuß- oder Endnoten und Bildunterschriften.
5.4 Angebote und Kostenvoranschläge gelten als verbindlich, solange sich zugrunde gelegte Leistungs- und Arbeitsumfänge nicht verändern. Sind Mehrarbeiten abzusehen, setzt sich die Auftragnehmerin unverzüglich mit dem Auftraggeber in Verbindung. Übersteigt der Arbeitsaufwand die bei Vertragsschluss vorgenommene Schätzung um mehr als 10 Prozent, wünscht der Auftraggeber über den Vertragsinhalt hinausreichende Leistungen oder kommt er vereinbarten Zuarbeiten nicht nach, ist die Auftragnehmerin berechtigt, das Honorar anzupassen.
5.5 Im Falle neu erstellter Texte sind ein Korrekturdurchgang und eine einmalige Einarbeitung von Änderungswünschen des Auftraggebers im Preis inbegriffen, sofern sich Korrekturen und Änderungswünsche im Rahmen vertraglich vereinbarter Konzeptionen und Inhalte bewegen. Weitere Nachbearbeitungen bedürfen gesonderter Bestimmungen.
5.6 Im Rahmen der Auftragsdurchführung entstehende Zusatzkosten (Versand, Kopien, sonstige Aufwendungen für Materialbeschaffungen oder Reisekosten) gehen zulasten des Auftraggebers und werden gesondert abgerechnet.
6 Rechnung
6.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt und ohne Abzug zu zahlen. Gegebenenfalls fällige Bankgebühren sind vom Auftraggeber zu übernehmen.
6.2 Bei Neukunden behält sich die Auftragnehmerin vor, als Sicherheitsleistung 50 Prozent des vereinbarten Projektpreises als Anzahlung zu verlangen. Die Anzahlung wird vom Gesamtbetrag vollständig in Abzug gebracht.
6.3 Ab einem Rechnungswert von 800 Euro behält sich die Auftragnehmerin vor, Abschlagszahlungen zu vereinbaren. Im Gegenzug erhält der Auftraggeber Teillieferungen fertiggestellter Korrektorate, Lektorate oder Text-Leistungen.
6.4 Ab einem Rechnungswert von 2.500 Euro wird ein Drittel bei Vertragsabschluss, ein Drittel im Gegenzug für ausgelieferte Teilleistungen und ein Drittel nach Abschluss des Projekts fällig.
6.5 Der Auftraggeber gerät innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug. In diesem Fall werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und für jede Mahnung eine angemessene Gebühr fällig. Ebenso behält sich die Auftragnehmerin rechtliche Schritte vor.
6.6 Leistet der Auftraggeber trotz Fälligkeit und Mahnungen keine Zahlungen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, nicht ausgelieferte Leistungen zurückzuhalten und die weitere Auftragsbearbeitung einzustellen.
7 Gewährleistung
7.1 Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn der Auftraggeber die Textabnahme per E-Mail oder per Brief bestätigt, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang erstellter Textleistungen keine Beanstandungen und Änderungswünsche anmeldet, gelieferte Texte weiterverwendet oder den Rechnungsbetrag vollständig überweist. Die Nichtabnahme eines Textes muss plausibel begründet werden.
7.2 Bei Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Gewährleistung. Gewährleistungsansprüche schließen weder unwesentliche Mängel (sprachliche Freiheiten der Auftragnehmerin, Zweifelsfälle der deutschen Rechtschreibung oder alternative Schreibungen laut Duden) noch grundlegende, von vertraglichen Vereinbarungen und verbindlich bestätigten Textentwürfen abweichende Neuausrichtungen ein.
7.3 Beanstandungen und Änderungswünsche müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt fertiggestellter Texte angemeldet werden. Hierzu macht der Auftraggeber relevante Textabschnitte kenntlich und sendet der Auftragnehmerin Text, Mängelbegründung und detaillierte Informationen zu Art und Umfang der gewünschten Änderungen per E-Mail oder per Brief zu. Erfolgt seine Mängelanzeige nicht fristgerecht, erlischt sein Gewährleistungsanspruch. Dies gilt nicht für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Auftragnehmerin.
7.4 Für nachträgliche Veränderungen gelieferter Texte durch den Auftraggeber übernimmt die Auftragnehmerin keine Verantwortung und Gewährleistung. Für diesen Fall speichert die Auftragnehmerin ausgelieferte Texte und E-Mail-Korrespondenzen einschließlich Dateianhängen bis nach Ablauf des Gewährleistungsanspruchs.
7.5 Bei berechtigten Reklamationen ist der Auftragnehmerin eine angemessene Nachbearbeitungsfrist einzuräumen. Für die Beseitigung berechtigter Mängel erhebt die Auftragnehmerin keine Bearbeitungsgebühren.
8 Haftungsausschluss
8.1 Die Auftragnehmerin haftet bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, jedoch maximal in Höhe des in Rechnung gestellten Auftragswerts.
8.2 Der Versand von Dateien, Ausdrucken und sonstigen Dokumenten erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für etwaige Veränderungen gesendeter Daten auf dem Weg der elektronischen Übertragung. Die abschließende Prüfung gelieferter Texte obliegt dem Auftraggeber.
8.3 Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Schäden durch elektronische Viren.
8.4 Die Auftragnehmerin haftet nicht für Fehler, die der Auftraggeber bei seiner Freigabe fertiggestellter Texte übersieht oder die er bis zum Ende der Gewährleistungsfrist nicht schriftlich anzeigt.
8.5 Die Auftragnehmerin garantiert nicht dafür, dass aus ihren Textdienstleistungen kommunikative, wirtschaftliche oder sonstige Erfolge hervorgehen. Sie übernimmt keine Verantwortung für Textinhalte, die ihr vom Auftraggeber zur weiteren Bearbeitung übergeben werden.
8.6 Für Leistungsverzögerungen infolge außergewöhnlicher Umstände trägt die Auftragnehmerin keine Verantwortung, sofern diese nicht auf ihr vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zurückzuführen sind. Hierzu zählen Ausfälle der Stromversorgung, Unterbrechung der Telekommunikation, Streik, behördliche Entscheidungen oder Havarien.
8.7 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Auftragnehmerin nicht für die Überprüfung der Urheber- und Nutzungsrechte an Texten, Bildern und allen weiteren Materialien zuständig, die ihr der Auftraggeber zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung stellt. Die Auftragnehmerin haftet nicht für deren rechtliche Zulässigkeit. Sie ist von allen Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt, sollte der Auftraggeber entgegen seiner schriftlichen Versicherung nicht zur Verwendung bereitgestellter Materialien berechtigt sein.
9 Sonstiges
9.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Angebote, Verträge und Dienstleistungen der Auftragnehmerin notwendigen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen.
9.2 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller ihr im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung bekannt werdenden Informationen, Interna und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers. Dies gilt während und über die Zusammenarbeit hinaus. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich gleichfalls, Texte und Arbeitsmaterialien nicht an Dritte weiterzugeben.