Leerzeichen über Leerzeichen – und keins davon ist richtig.
Zum einen folgen vor und nach einem Schrägstrich keine Zwischenräume. Ausnahmen sind zwar bei Wortgruppen möglich. Mehrere Wörter können Sie mit Schrägstrichen und Leerzeichen zusammenfassen: beispielsweise „Wir begrüßen unsere neue Abteilungsleiterin / unseren neuen Mitarbeiter“.
Doch bei „Online Marketing Manager / Mitarbeiter Online Marketing (m/w/d)“ sind Leerzeichen rund um den Schrägstrich falsch: Hier dürfen Sie keine Leerzeichen setzen.
Zum anderen: „Online Marketing Manager“ ist ebenso falsch. Korrekt ist „Onlinemarketing“ und „Onlinemarketing-Manager“ – oder, ebenfalls erlaubt, „Onlinemarketingmanager“. Verbinden Sie das Adverb „online“ mit Substantiven, müssen Sie zusammenschreiben: „Onlineshop“, „Onlineforum“ oder eben „Onlinemarketing“.
Bindestriche sind allerdings möglich, um Zusammensetzungen lesbarer zu gestalten. Vor allem dann, wenn zwei oder drei Vokale aufeinandertreffen:
- „Online-Umfrage“ (statt „Onlineumfrage“) oder
- „Online-Auktion“ (statt „Onlineauktion“).
Mein Tipp
Was nicht geht, sind sogenannte „Deppenleerzeichen“: Leerzeichen überall dort, wo in einem Wort zu schreiben ist – oder wo ein Bindestrich hingehört. Verzichten Sie auf „Deppenleerzeichen“. Schreiben Sie ohne Zwischenräume – oder setzen Sie Bindestriche ein.
Bindestriche empfehlen sich, wenn Sie Websitetexte schreiben und „Online-Marketing-Manager“ als Keyword einsetzen. Das ist rechtschreibtechnisch zwar nicht richtig. Aber immerhin besser als „Online Marketing Manager“:
- weil Google Bindestriche als Leerzeichen liest,
- „Deppenleerzeichen“ für die Suchmaschinenoptimierung (SEO) also keine Rolle spielen.
Darüber hinaus: Mit Bindestrichen können Sie eindeutig formulieren – und
- „Druck-Erzeugnis“ und „Drucker-Zeugnis“ unterscheiden oder
- „Hoch-Zeit“ von „Hochzeit“ abgrenzen.
Nicht zuletzt helfen Ihnen Bindestriche bei unübersichtlichen oder sehr langen Zusammensetzungen. Hier können Sie etwas präziser schreiben: beispielsweise
- „Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung“ (statt „Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung“),
- „Flüssigwasserstoff-Tank“ (statt „Flüssigwasserstofftank“) und
- „Mehrwertsteuer-Erhöhung“ (statt „Mehrwertsteuererhöhung“).
Bindestriche gehören natürlich immer an die Haupttrennfugen: an sinnvolle Einschnitte Ihrer Zusammensetzungen. Also bitte nicht zu „Mehrwert-Steuererhöhung“ oder zu „Kraftfahrzeughaft-pflichtversicherung“ greifen. Trennen Sie solche unvorteilhaften Varianten gegebenenfalls händisch.