Wann verschicken Sie Ihre geschäftlichen Weihnachtsgrüße? Zu Beginn der Adventszeit oder Mitte Dezember? Etwa eine Woche vor dem Fest – damit die Empfängerinnen und Empfänger Ihre Post noch vor dem Weihnachtsurlaub lesen können? Oder erst auf den letzten Drücker?
Wie auch immer: Rechtschreibfehler sollten Sie nicht mit auf die Reise schicken: weil falsche Rechtschreibung einen schlechten Eindruck macht. Und das wollen Sie ganz bestimmt nicht. Daher stelle ich die häufigsten Fehler zusammen – und ich zeige Ihnen, wie Sie geschäftliche Weihnachtsgrüße korrekt formulieren.
Groß oder klein: „Frohes Fest“, „Schöne Weihnachten“, „Eine besinnliche Weihnachtszeit“
Adjektive wie „froh“, „fröhlich“, „friedlich“, „besinnlich“ und „schön“ werden großgeschrieben: in den Aufschriften handelsüblicher Weihnachtskarten. Hier ist das vollkommen korrekt.
Auch Sie schreiben solche Adjektive zu Beginn sogenannter freistehender Zeilen groß: beispielsweise zu Beginn einer Überschrift oder einer Zwischenüberschrift, wenn Sie einen längeren Weihnachtsnewsletter an Ihre Kundinnen und Kunden verschicken. Und natürlich immer am Satzanfang:
- „Fröhliche Feiertage und alles Gute im neuen Jahr!“,
- „Frohe Weihnachten wünschen wir Ihnen“,
- „Schöne Weihnachten für Sie und Ihre Belegschaft übermittelt Ihnen …“.
Setzen Sie Adjektive wie „froh“, „fröhlich“ oder „schön“ mitten im Satz ein, können Sie ebenfalls großschreiben. Große Anfangsbuchstaben sind seit 2017 ausdrücklich erlaubt, wie der Rat für deutsche Rechtschreibung in seinem Amtlichen Regelwerk betont (§ 63, E4).
Dennoch: Empfohlen wird die – ebenfalls gültige – Kleinschreibung. Auch ich rate dazu, derlei Adjektive kleinzuschreiben. Mit
- „Ein schönes Weihnachtsfest für Sie und Ihre Belegschaft …“,
- „Wir wünschen Ihnen fröhliche Weihnachten“ oder
- „Wir wünschen frohe Weihnachten und alles Gute im neuen Jahr“
machen Sie alles richtig – und Sie verwirren Ihre Leserinnen und Leser nicht mit unüblichen Großschreibungen wie „ein Fröhliches Weihnachtsfest“ oder „Wir wünschen Frohe Weihnachten“.
24. Dezember: „Heiligabend“ oder „Heiliger Abend
Falls Sie in Ihren Weihnachtsgrüßen auf den 24. Dezember anspielen und diesen Tag als „Heiligabend“ bezeichnen, haben Sie die Wahl: Richtig ist
- „Heiligabend“ und
- „Heiliger Abend“.
Falsch sind dagegen die Formulierungen
- „Heilig Abend“ und
- „heiliger Abend“.
„Heiligabend“ schreiben Sie entweder in einem Wort – oder Sie schreiben mit Leerzeichen und hängen ein „er“ an „heilig“ an. Entscheiden Sie sich für letztere Variante, beginnen Sie „Heiliger Abend“ außerdem mit einem Großbuchstaben: und zwar immer.
Sylvester Silvester!
Der letzte Tag des Jahres ist der Gedenktag des Papstes Silvester (verstorben im Jahr 335). Dieser Tag ist weder nach dem Trickfilmkater Sylvester noch nach den Schauspielern Sylvester Stallone oder Sylvester Groth benannt.
Dennoch schreibt man den 31. Dezember in einigen europäischen Ländern mit „y“:
- „Saint-Sylvestre“ in Frankreich oder
- „Sylwester“ in Polen.
Auch das mag dazu beitragen, dass die Party am Jahresende an allen Ecken und Enden als „Sylvester“ bezeichnet wird. Wenn Sie den Jahreswechsel in Ihren geschäftlichen Weihnachtsgrüßen ansprechen, liegen Sie mit „Happy Sylvester“ falsch: Korrekt ist „Happy Silvester“!
Klein und groß: „Ein erfolgreiches neues Jahr“ und „Ein erfolgreiches Neues Jahr“
2017 hat der für unsere Rechtschreibregeln verantwortliche Rat für deutsche Rechtschreibung die Großschreibung von „im Neuen Jahr“ anerkannt. Bei „Benennungen für besondere Anlässe und Kalendertage kann großgeschrieben werden“, heißt es dort (in § 63, E4):
- „Wir übermitteln die besten Wünsche und viel Erfolg im Neuen Jahr“,
- „Wir übermitteln die besten Wünsche und viel Erfolg im neuen Jahr“,
- „Ich wünsche Ihnen ein glückliches Neues Jahr“ oder
- „Ich wünsche ein gesundes neues Jahr“.
„Kann großgeschrieben werden“ heißt aber auch: Formulierungen wie „ein glückliches Neues Jahr“ sind lediglich eine Option. Auch der Duden empfiehlt die Kleinschreibung von „im neuen Jahr“ oder „ein gesundes neues Jahr“.
Im Grunde gilt für Ihre Neujahrswünsche Ähnliches wie für „ein frohes Fest“ oder „schöne Weihnachten“: „Neu“ ist ein ganz normales Adjektiv und „neues Jahr“ kein Feiertagsname wie etwa „Heiliger Abend“ und „Neujahr“ – oder der Toast „Prosit Neujahr“. Wenn Sie „Neues Jahr“ nicht gerade am Satzanfang einsetzen, sollten Sie kleinschreiben: weil Sie in anderen Zusammenhängen sicherlich auch kaum „Angesichts unserer Sortimentsumstellung im Neuen Geschäftsjahr …“ schreiben würden.
Die Sache mit der Zeichensetzung
„Gesundes neues Jahr“ statt „gesundes, neues Jahr“
Formulierungen wie „Wir wünschen ein gesundes neues Jahr“ oder „Ich freue mich auf ein erfolgreiches neues Jahr“ kommen ohne Kommas aus. „Gesund“ oder „erfolgreich“ präzisieren das folgende Adjektiv „neu“. Daher liegt keine Aufzählung gleichrangiger – und deshalb mit Komma zu trennender – Eigenschaften vor: Sie machen einen Fehler, wenn Sie in Ihren Weihnachtsgrüßen „Wir wünschen ein gesundes, neues Jahr“ schreiben. Oder „Ich freue mich auf ein erfolgreiches, neues Jahr“.
„Guten Rutsch ins neue Jahr“ statt „guten Rutsch in’s neue Jahr“
Auch die Präposition „in“ ist ungemein fehleranfällig: immer dann, wenn Sie die Präposition „in“ mit dem Artikel „das“ verbinden. Gehören Sie zu den Menschen, die bei Formulierungen wie „einen guten Rutsch ins neue Jahr“ einen Apostroph setzen würden? Damit liegen Sie falsch. „In das“ verschmilzt zu „ins“: Ihre Silvester- und Neujahrswünsche sollten also auf keinen Fall zu einem „guten Rutsch in’s neue Jahr“ werden.
„Dreikönigstag“ und die „Heiligen Drei Könige“
Die Weihnachtszeit endet (eigentlich) erst am 6. Januar: am Dreikönigstag oder am Fest der Heiligen Drei Könige. Vielleicht erwähnen Sie diesen Feiertag in Ihren geschäftlichen Weihnachtsgrüßen: falls Ihre Adressaten Katholiken sind oder wenn sie in Bayern, Baden-Württemberg oder Sachsen-Anhalt wohnen (wo der Dreikönigstag ein Feiertag ist). Dann gilt: Zusammensetzungen wie
- „Dreikönigstag“,
- „Dreikönigsfest“ oder
- „Dreikönigssingen“
schreiben Sie in einem Wort: aufgrund des Fugen-S immer ohne Bindestrich. Ähnliches gilt für die Kurzwörter „Dreikönig“ oder „Dreikönige“: vielleicht in Formulierungen wie „zum Feiertag Dreikönig(e) …“.
Doch wenn Sie Kaspar, Melchior und Balthasar – die drei Weisen aus dem Morgenland – als die „Heiligen Drei Könige“ bezeichnen, sieht es anders aus. Hier schreiben Sie getrennt und alle drei Wörter groß: weil es sich um einen mehrteiligen Feiertagsnamen handelt.
Last, but not least: Sie duzen Ihre Adressatinnen und Adressaten …?
Zum Schluss ein Hinweis, falls Sie die Empfänger Ihrer geschäftlichen Weihnachtsgrüße duzen: vielleicht, weil Sie mit einigen Ihrer Kundinnen und Kunden per Du sind – oder weil Sie sich grundsätzlich für das Du entschieden haben. Duzen Sie Ihre Adressaten, können Sie Pronomen wie „du“, „dein“ oder „dir“ wahlweise klein- oder großschreiben. Diese Wahl haben Sie immer dann, wenn es sich um persönliche Nachrichten handelt:
- in Ihren Weihnachtsgrüßen,
- in Briefen,
- in E-Mails,
- auf Postkarten oder
- Notizzetteln.
Im Falle einer persönlichen Leseransprache klein oder groß – in allen anderen Fällen aber stets klein: Sie schreiben „du“, „dein“ oder „dir“ immer klein, wenn Sie sich an eine breitere Masse richten – zum Beispiel auf Ihrer Website oder auf Ihrem Firmenflyer, in Ihrem Newsletter oder in Ihren weihnachtlichen Social-Media-Postings.