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„Zum Beispiel“, „wie etwa“ oder „etc.“: Nicht abschließende Aufzählungen stilsicher formulieren

Sandra Meinzenbach · 20. Februar 2026 ·

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Auf Beispiele hinweisen
Vor der Aufzählung
Nach der Aufzählung
Doppelte Hinweise auf nicht abschließende Aufzählungen: Unter Umständen
Doppelte Hinweise auf nicht abschließende Aufzählungen: Lieber nicht
Nicht abschließende Aufzählungen und ein abschließendes „Oder“ …?
Schreibtipps zum Schluss

Nennen Sie in Websitetexten, in Blogbeiträgen oder in Ihrem Newsletter hin und wieder Beispiele? Bei sogenannten nicht abschließenden Aufzählungen geht’s um eine Auswahl, die unvollständig bleibt. Solche Aufzählungen kündigen Sie durch gewisse Hinweise an: mit „unter anderem“, „etwa“, „und vieles mehr“ oder „usw.“.

Aber wie steht es mit Formulierungen wie „Zu unserem Angebot gehören etwa Festplatten, Verbindungskabel, Ersatzakkus etc.“? Machen Sie zu Beginn und am Ende darauf aufmerksam, dass Sie lediglich einige Beispiele nennen, ist das kein guter Stil. Hier gibt’s Tipps, wie Sie doppelt gemoppelte Ankündigungen von nicht abschließenden Aufzählungen vermeiden: für prägnante Formulierungen ohne überflüssige Phrasen.

Auf Beispiele hinweisen

Vor der Aufzählung

Mit diesen Wörtern kündigen Sie nicht abschließende Aufzählungen im Vorfeld an:

  • „beispielsweise“ und „zum Beispiel“,
  • „wie“, „unter anderem“,
  • „vor allem“, „hauptsächlich“,
  • „insbesondere“, „vorwiegend“, „etwa“ oder
  • „dazu gehört“ und „dazu zählen“.

Nach der Aufzählung

Weitere Wörter und Abkürzungen verweisen zu guter Letzt auf eine unvollständige Auswahl:

  • „usw.“, „usf.“,
  • „etc.“,
  • „o. Ä“, „u. Ä.“,
  • „und viele weitere Beispiele“,
  • „und Co.“,
  • „und jede Menge mehr“ oder
  • „…“.

Doppelte Hinweise auf nicht abschließende Aufzählungen: Unter Umständen

Viele Wörter, Wortgruppen und Abkürzungen zeigen, dass Sie bloß eine unvollständige Auswahl erwähnen. Bereits hier gibt es einige Verdoppelungen:

  • „wie etwa …“,
  • „wie beispielsweise …“,
  • „dazu zählt unter anderem …“,
  • „dazu gehören zum Beispiel …“,
  • „etc. pp.“ oder
  • „und so weiter und so fort“.

Im Grunde reicht „wie“, „etwa“, „beispielsweise“, „unter anderem“ oder „dazu gehören“ aus. Sie sparen sich einige Worte, formulieren prägnanter und genauso zutreffend wie mit „wie etwa …“ oder „wie beispielsweise …“.

Dennoch können Sie Ihre Leserinnen und Leser auch zweimal darauf hinweisen, dass Sie lediglich einige Beispiele nennen. Eine eigentlich unnötige Doppelung wird zu einer gezielten Betonung: gerade im Fall von Wendungen wie „und so weiter und so fort“. Allerdings empfehle ich, solche betonten Hinweise nur gelegentlich einsetzen – und nicht in jedem zweiten oder dritten Satz. Denn dann gehen derlei bewusste Pointierungen unter.

Doppelte Hinweise auf nicht abschließende Aufzählungen: Lieber nicht

Sie können gewisse Hinweise auf Beispiele als gezielte Betonung einsetzen. Doch etwas anderes ist absolut unnötig: zu Beginn und am Ende Ihrer Aufzählungen zu unterstreichen, dass Sie nur eine Auswahl erwähnen – mit Sätzen wie

  • „Wir stellen unter anderem Beton, Kalksandstein, Ziegel usw. her“,
  • „Zu meinen IGeL-Leistungen gehören beispielsweise die Glaukom-Vorsorge, die Augeninnendruckmessung und vieles mehr“ und
  • „Unsere Rabattaktion gilt für Angebote wie Schals, Stirnbänder, Wollmützen o. Ä.“.

Formulieren Sie in solchen Fällen lieber um:

  • „Wir stellen unter anderem Beton, Kalksandstein und Ziegel her“,
  • „Als IGeL-Leistungen biete ich die Glaukom-Vorsorge, die Augeninnendruckmessung und vieles mehr an“,
  • „Unsere Rabattaktion gilt für Angebote wie Schals, Stirnbänder und Wollmützen“.

Nicht abschließende Aufzählungen und ein abschließendes „Oder“ …?

Streng genommen wäre es unnötig, eine nicht abschließende Aufzählung mit „beispielsweise“, „dazu zählen“ oder „wie“ anzukündigen – und vor Ihrem letzten erwähnten Beispiel „oder“ zu ergänzen:

  • „Sonderangebote sind zum Beispiel Tennisschuhe, Golfschuhe oder Wanderschuhe.“

Stilsicher und auf jeden Fall korrekt formulieren Sie mit „und“:

  • „Sonderangebote sind zum Beispiel Tennisschuhe, Golfschuhe und Wanderschuhe.“

Allerdings haben sich Formulierungen mit „oder“ in unserem Sprachgebrauch eingebürgert. Sie sind gang und gäbe: Daher bleibt es Ihrem Sprachempfinden überlassen, ob Sie lieber „und“ oder „oder“ verwenden.

Schreibtipps zum Schluss

Zu guter Letzt weise ich noch einmal auf häufig gemachte Fehler hin:

  • Vor „usw.“, „usf.“, „etc.“ („und das Übrige“), „o. Ä.“ und „u. Ä.“ setzen Sie kein Komma: Bekanntlich entfällt das Komma, wenn Sie Aufzählungen mit „und“ oder „oder“ anschließen.
  • Auch vor „wie“ im Sinne von „und“ setzen Sie keine Kommas.
  • Verwenden Sie Abkürzungen wie „o. Ä.“ und „z. B.“, nutzen Sie am besten geschützte Leerzeichen. So beugen Sie unvorteilhaften Zeilenumbrüchen innerhalb solcher Abkürzungen vor.

Geschützte Leerzeichen

  • Word: Strg + Shift + Leerzeichen
  • macOS: Alt + Leerzeichen
  • Ziffernblock: Alt + 0160

In Fließtexten empfehle ich, Abkürzungen wie „o. Ä.“, „z. B.“ oder „u. a.“ auszuschreiben: So lassen sich Ihre Texte besser lesen. Abkürzungen sind dagegen „typisch Schriftsprache“ – mit Ausnahme von „etc.“: „Etc.“ wird zwar „et cetera“ gesprochen, aber immer abgekürzt.

Weiterlesen?

  • Abkürzungen und Rechtschreibung: So gehen Sie korrekt mit Punkten, Leerzeichen und anderen Problemen um
  • Satzzeichen nach Stichpunkten: Kleiner Crashkurs in Sachen Kommas, Satzpunkte und Co.
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